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Führerscheinklassen

MOFA

MOFA Prüfbescheinigung
(keine Fahrerlaubnisklasse)

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.

Mindestalter 15 Jahre

KLASSE AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, BbH 45 km/h, Hubraum 50 ccm oder dreirädrige Kleinkrafträder oder leichte vierrädrige Kfz

 Mindestalter 15 Jahre

KLASSE A1

Krafträder mit Hubraum von max. 125 ccm, Leistung von max. 11 kw, max. 0,1 kw/kg oder dreirädrige Kfz mit mehr als 50 ccm / BbH über 45 km/h, Leistung max. 15 kw

Einschluss Klasse AM

 Mindestalter 16 Jahre

KLASSE A2

Krafträder mit max. 35 kw, Verhältnis max. 0,2 kw/kg,
nicht von einem Krad mit mehr als 70 kw urspünglicher Leistung

Bei einem zweijährigem Vorbesitz Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Einschluss Klassen AM, A1

Mindestalter 18 Jahre.

KLASSE A

Krafträder mit Hubraum über 50 ccm, BbH mehr als 45 km/h oder dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kw

Bei einem zweijährigem Vorbesitz Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Einschluss der Klassen AM, A1, A2

Mindestalter 24
Mindestalter 20 Jahre bei Aufstieg von A2

KLASSE B

Kfz – ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A, z.G. max. 3.500 kg, max. 8 Personen + Fahrer, Anhänger bis 750 kg z.G. ist inklusive. 

Anhänger mit mehr als 750 kg sind erlaubt, wenn die Zugkombination nicht mehr als 3.500 kg z.G. erreicht.

Einschluss der Klassen AM, L

Mindestalter 18 Jahre

Schlüsselzahl B196

Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kw, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt. Mindestvoraussetzungen sind: 25 Jahre alt und 5 Jahre Führerscheinbesitz Klasse B

Begleitendes Fahren BF17

Begleitetes Fahren, umgangssprachlich auch Führerschein ab 17, ist eine Sonderregelung in Deutschland. Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben.

Schlüsselzahl B197

Kfz der Klasse B: Die praktische Prüfung wurde auf einem Automatikfahrzeug abgelegt. Zuzüglich wird eine Ausbildung von mind. 10 Doppelstunden  auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe absolviert. Eine vorgeschriebene Testfahrt dokumentiert den Erfolg. Mindestalter siehe Klasse B

Schlüsselzahl B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger über 750 kg, aber Zugkombination nicht mehr als 4.250 kg zulässige Gesamtmasse.

Mindestalter siehe Klasse B

KLASSE BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger zG Anhänger über 750 kg mit Zugkombination bis zu 7.000 kg zulässige Gesamtmasse.

Mindestalter siehe Klasse B

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